Der Bundesinnenminister hatte gerügt, dass Hersteller von Alarmanlagen zugunsten dauerhafter Sicherheit auch richterlich genehmigten Einbau von Abhörvorrichtungen erschweren. Dies hat nun den BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik e. V.) zu einer Stellungnahme veranlasst.
Der BHE betont, dass derartige Probleme bislang nur bei einer Handvoll von Fällen aufgetreten sei und auch zukünftig keine „Scheunentore“ in Alarmanlagen für ungebetene Gäste Sicherheitsmaßnahmen konterkarieren sollten. Überdies passe der Vorstoß des Bundesinnenministers nicht zum bisherigen Umgang mit Sicherheitsthemen – und nicht zu den Fördermaßnahmen zum Einbau von Sicherheitstechnik.